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Aufruf zur Teilnahme an Umfrage: Fragebogen zur Evaluierung digitaler Ratssitzungen

Mit dem Sechsten Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 3. Juni 2020 in der Fassung vom 17. Dezember 2020 hat der Landesgesetzgeber anlässlich der Corona-Pandemie mit § 35 Abs. 3 GemO die Möglichkeit geschaffen, bei Naturkatastrophen oder in anderen außergewöhnlichen Notsituationen Beschlüsse der kommunalen Gremien in schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren oder mittels Video- oder Telefonkonferenz zu fassen. Diese Vorschrift ist bis zum 31. Dezember 2021 mit wissenschaftlicher Unterstützung zu evaluieren.

Im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (MdI RLP) begleitet das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) diese Evaluierung wissenschaftlich. Zielsetzung der Evaluation ist die Ermittlung des Zielerreichungs- und Akzeptanzgrades sowie der Praktikabilität im Gesetzesvollzug.

Für die Evaluierung wurden drei Fragebögen entwickelt, die sich an die Gremienvorsitzenden, die Gremienmitglieder sowie die Öffentlichkeit richten.

Link zur Umfrage für Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Winnweiler: 
https://www.foev-speyer.de/Ratssitzungen

Wir würden uns freuen, wenn Sie als Einwohnerin oder Einwohner bis zum 10.09.2021 an unserer Befragung teilnehmen würden. Im Rahmen der Datenerhebung und -verarbeitung werden die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung sowie wissenschaftliche Standards eingehalten. Die Auswertung der Befragung erfolgt anonymisiert anhand des Gebietskörperschaftstypus.

Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Frau Stefanie Bambach (E-Mail: Stefanie.Bambach@mdi.rlp.de; Telefon: 06131 16 3623) gerne zur Verfügung. Sollten Sie technische Rückfragen zur Befragung haben, so können Sie sich an Herrn Patrick Schweizer (E-Mail: schweizer@foev-speyer.de) wenden.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!    

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