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Nach § 8 Abs.1 BauGB enthält der Bebauungsplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Die Gemeinde setzt für einen bestimmten Geltungsbereich der Gemeinde fest, wie sich diese Fläche weiter entwickeln sollte. Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwicklen. Sollte der Bebauungsplan nicht dem Flächennutzungsplan entsprechen, ist der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren oder im Nachhinein anzupassen.
Die folgenden Bebauungspläne dienen einer ersten Informationsgewinnung und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Vor allem treffen diese Unterlagen keine rechtsverbindliche Aussage über die Zulässigkeit eventueller Bauvorhaben und Nutzungen. Da nur der in der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler ausliegende Bebauungsplan bindende Wirkung hat, wird bei beabsichtigten konkreten Baumaßnahmen bzw. Nutzungen eine Rücksprache (z.B. in Form einer Bauvoranfrage) mit der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler empfohlen.
Nachfolgend sind die Bebauungspläne der einzelnen Ortsgemeinden verlinkt:
Verbandsgemeinde-
verwaltung Winnweiler
Jakobstraße 29
67722 Winnweiler
Tel. 06302 / 602-0
Fax 06302 / 602-34
info@winnweiler-vg.de
Öffnungszeiten
Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Mi 13.00 - 16.00 Uhr
Do 13.00 - 17.30 Uhr *
Fr Nachmittag geschlossen
* nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr
gesonderte Öffnungszeiten
Sozialamt / Standesamt
Mo-Di 08.00 - 12.00 Uhr
MI geschlossen
Do-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Vorherige Terminabsprache möglich: Link zu den Kontaktdaten
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