Verbandsgemeinde Winnweiler Aktuell

Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 08.07.2021

Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Verbandsgemeinderates für Donnerstag, den 08.07.2021 zu einer Sitzung in die Gemeindehalle Imsbach eingeladen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gratulierte der Bürgermeister nachträglich dem Ratsmitglied Volker Demmerle aus Falkenstein zu dessen kürzlich gefeierten 60. Geburtstag.

Zunächst stand die Wahl eines Ausschussmitgliedes für den Ausschuss „Brandschutz u. Allgemeine Hilfe“ auf der Tagesordnung. Wegen des Mandatsverzichts eines über die SPD-Fraktion in den Ausschuss gewählten Mitgliedes war diese Nachwahl notwendig. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurde Herr Philipp Haas, Schweisweiler, einstimmig als Ausschussmitglied in den Ausschuss für Brandschutz und Allgemeine Hilfe gewählt.

Es folgte die Wahl einer Schiedsperson sowie einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bereich der VG Winnweiler für eine neue Amtszeit von 5 Jahren. Der Bürgermeister informierte, dass die Amtszeit der Schiedsperson Hubert Weismann und der stellvertretenden Schiedsperson Doris Damnitz am 22. August 2021 auslaufen. Das Amtsgericht Rockenhausen habe die Verwaltung nun aufgefordert, bis dahin eine Entscheidung für die kommende Amtszeit der Schiedspersonen zu treffen. Sowohl Herr Weismann als auch Frau Damnitz hatten im Vorfeld der Sitzung ihre Bereitschaft erklärt, eine weitere Amtszeit für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stehen.

Auf Vorschlag des Bürgermeisters wählten die Mitglieder des VG-Rates sowohl Herrn Weismann als auch Frau Damnitz einstimmig für eine weitere Amtszeit zur Schiedsperson und zur stellvertretenden Schiedsperson für den Bereich der VG Winnweiler.

Als folgender Tagesordnungspunkt stand der Bericht des Bürgermeisters über Nebeneinkünfte und Aufwandsentschädigungen aus der Ausübung von Nebentätigkeiten und Ehrenämtern im Jahr 2020 auf der Tagesordnung. Aufgrund des am 01.01.2021 in Kraft getretenen Landesgesetzes zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften sind die hauptamtlichen Wahlbeamten einmal jährlich dem kommunalen Vertretungsgremium in öffentlicher Sitzung verpflichtet, Bericht über im abgelaufenen Jahr erzielte Nebeneinkünfte und Aufwandentschädigungen aus Nebentätigkeiten und ehrenamtlicher Tätigkeit zu erstatten. Bürgermeister Rudolf Jacob berichtete, dass er keine Nebentätigkeiten ausübe, aus denen er Einkünfte erziele. Aus der Wahrnehmung von Ehrenämtern wurden Aufwandsentschädigungen in Höhe von 13.975,13 € erzielt. Allein 11.376,00 € entfallen hiervon auf die Ausübung des Amtes des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Winnweiler.

Da es sich ausschließlich um Ehrenämter im öffentlichen Bereich handele, besteht keine Verpflichtung, die erhaltenen Aufwandsentschädigungen ganz oder teilweise an die VG Winnweiler abzuführen. Die erhaltenen Aufwandsentschädigungen wurden, soweit steuerliche Freibeträge überschritten wurden, ordnungsgemäß versteuert.

Ohne weitere Aussprache beschloss der Verbandsgemeinderat dann eine neue Gefahrenabwehrverordnung für die VG Winnweiler, die in dieser Ausgabe des Amtsblattes auch entsprechend bekanntgemacht wird. Der Bürgermeister informierte, dass es keine materiellen Änderungen in Bezug auf die bisher geltende Gefahrenabwehrverordnung der VG Winnweiler gegeben habe. Es handele sich bei den Änderungen jeweils um Änderungen und Neueinführungen von einzelnen Paragraphen innerhalb des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Dies hatte zur Folge, dass sich u.a. Paragraphen zum Erlass der Gefahrenabwehrverordnung sowie der Verweis auf die Bußgeldvorschriften verschoben habe.

Im Anschluss wurde der einstimmige Beschluss gefasst, den Auftrag zur Lieferung von 80 Garnituren persönlicher Schutzausrüstung für die Feuerwehren der VG Winnweiler zum Bruttopreis von 35.644,54 € an die Fa. Massong, Frankenthal, zu vergeben. Es waren drei Angebote entsprechender Fachfirmen eingeholt worden, von denen das der Fa. Massong unter Berücksichtigung von Mindermengen- und Übergrößenzuschlägen das wirtschaftlichste war.

Ebenfalls einstimmig ohne Aussprache wurde die Neufassung der Kindergartenordnung der VG Winnweiler beschlossen. Diese Neufassung war notwendig geworden, weil zum 01.07.2021 das Kita-Zukunftsgesetz in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten ist und zum 06.09.2021 in Winnweiler eine neue kommunale Kita eröffnet wird. Der Schulträgerausschuss hatte sich im Vorfeld mit der Neufassung befasst und ebenfalls die entsprechende Beschlussfassung empfohlen.

Nach einer kurzen Aussprache und der Beantwortung von Fragen durch den Vorsitzenden beschloss der VG-Rat einstimmig, den Auftrag zur Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die Kita Imsbach an das Büro Blanz, Landstuhl, zu vergeben. Die Fachplanungsleistung für Elektrotechnik wurden an das Büro PBS Quadrat und die Fachplanung für Lüftung, Heizung, Sanitär an das Büro Ufermann vergeben. Im Zuge dieser Arbeiten soll ein umfassendes Sanierungskonzept erstellt werden, das als Grundlage für Förderanträge dienen soll. Der Schulträgerausschuss und der Bauausschuss hatten sich im Vorfeld mit der Situation befasst und ebenfalls entsprechende Beschlussempfehlungen gegeben.

Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über das Straßenausbauprogramm der VG Winnweiler für die Ortsstraßen für die Jahre 2022 bis 2026. Der Bürgermeister informierte, dass man hier die vom Zustand her schlechtesten Straßen der VG Winnweiler aufgenommen habe. Das Straßenausbauprogramm wurde außerdem mit den VG-Werken und der Kreisverwaltung abgestimmt, da im 5-Jahres-Programm auch mehrere klassifizierte Straßen enthalten sind, bei denen die Kreisverwaltung bzw. der LBM den Löwenanteil der Kosten zu tragen haben. Hier ist die VG Winnweiler  als Straßenbaulastträger für die Ortsstraßen lediglich mit den Nebenanlagen (Bürgersteige, Straßenbeleuchtung) beteiligt.

Nach einer kurzen Aussprache, in deren Verlauf der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Christoph Stumpf, eine getrennte Abstimmung bezüglich des Kreisels an der Kreuzung Bahnhofstraße/Schloßstraße in der Ortsgemeinde Winnweiler, beantragte, wurde wie gewünscht, getrennt abgestimmt. Die Maßnahme Kreisel Bahnhofstraße/Schloßstraße in der Ortsgemeinde Winnweiler wurde mit 12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen. Die restlichen Maßnahmen wurden einstimmig beschlossen. Das entsprechende Ausbauprogramm sieht wie folgt aus:

2022:  

  1. Winnweiler, Teilabschnitt Schloßstraße/Gehweg
  2. Winnweiler, Kreisel Bahnhofstraße/Schloßstraße
  3. Winnweiler, 1. Teilabschnitt Donnersbergstraße u. Leistergasse
  4. Alsenbrück-Langmeil, Raiffeisenstraße/K 41

2023:

  1. Winnweiler, Prinzenstraße
  2. Gonbach, Am Perlenberg

2024:

  1. Hochstein, In den Weiden (nur Beitrag für Straßenoberflächenentwässerung)
  2. Hochstein, Am Salzberg (nur Beitrag für Straßenoberflächenentwässerung)

2026:

  1. Münchweiler, Seierstraße

Es folgte die Beurteilung der Kampfmittelsituation in der VG Winnweiler. Der Bürgermeister informierte, dass bei Baumaßnahmen der öffentlichen Hand diese jeweils verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Baufeldes sei. Ein öffentlicher Auftraggeber dürfe weder die Kampfmitteluntersuchung noch die Folge nach einem Kampfmittelfund auf den jeweiligen Auftraggeber übertragen. Bisher wurden in der VG Winnweiler Kampfmittelerkundungen objektbezogen für jede Maßnahme vorgenommen. Die Kosten lagen hierbei je nach Projektgröße und Datenlage zwischen rund 1.500,00 € und 3.500,00 €. Die Bearbeitung der Auswertung kann je nach Auftragslage 10 Wochen dauern.

Man habe nun seitens der Verwaltung die Überlegung angestellt, die Fläche der VG insgesamt entsprechend untersuchen zu lassen, um für alle künftigen Maßnahmen die entsprechenden Datengrundlagen zu haben. Es wurden entsprechende Honorarofferten eingeholt. Die günstigste Offerte kam vom Büro IABG, Tests und Analysen, Ottobrunn, zum Bruttoangebotspreis von 33.897,86 €. Die Bearbeitungszeit dort betrage 12 - 16 Wochen. Der Bürgermeister informierte, dass die Refinanzierung über Kostenersatz zu je 1.000,00 €/Maßnahme erfolgen solle. Aufgrund der Vielzahl der Projekte wird sich die einmalige Investition in einem überschaubaren Zeitraum gegenfinanzieren.

Auftretende Fragen wurden direkt beantwortet. Auf Vorschlag des Bürgermeisters und Empfehlung des Bauausschusses beschloss der VG-Rat einstimmig, die Umsetzung des Projektes und die Beauftragung des Büros IABGmbH, Tests und Analysen, Ottobrunn, zum Angebotspreis von 33.897,86 €.

Unter Verschiedenes dankte der Bürgermeister den ehrenamtlichen Helfern der DRK Ortsvereine Winnweiler und Münchweiler dafür, dass diese seit 8. März 2021 das Programm „Testen für alle“ in der Verbandsgemeinde Winnweiler sehr zuverlässig und professionell organisiert durchführen. Bislang seien über 16.000 Test in den kommunalen Testzentren gemacht worden.

Es schloss sich noch ein nichtöffentlicher Teil mit einer Personalangelegenheit an, bei der der Versetzung einer Beamtin zugestimmt und der Bürgermeister bevollmächtigt wurde, über die Einstellung einer/s Nachfolgers/in zu entscheiden.

 

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