Verbandsgemeinde Winnweiler Aktuell

Bekanntmachung

Schöffenwahlen 2018 für die Amtszeit 2019 bis 2023 - Aufstellung von Vorschlagslisten

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt.

Gesucht werden in unseren Ortsgemeinden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Rockenhausen und am Land- und Amtsgericht Kaiserslautern als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Zu dieser Wahl der Schöffinnen und Schöffen werden von den Ortsgemeinden in den nächsten Ratssitzungen Vorschlagslisten erstellt.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Ortsgemeinde wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige,
die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren
Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw. ) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit und Selbständigkeit. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt der Schöffinnen und Schöffen können sich bis zum 30.04.2018 mit ihrer Ortsbürgermeisterin/ihrem Ortsbürgermeister oder der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler (Ansprechpartner: Frau Thomas-Kipper, Tel. 06302 602-24 oder Mail thomast@winnweiler-vg.de) in Verbindung setzen.

Weitere Informationen über die zu erwartenden persönlichen Fähigkeiten oder etwaige Ausschlussgründe können bei der vorgenannten Stelle erfragt werden.

Informationen bietet auch das Internet unter <link http: www.schoeffenwahl.de _blank external-link-new-window internen link in neuem>www.schoeffenwahl.de. Hier können auch entsprechende Formulare heruntergeladen
werden.

Winnweiler, den 18. April 2018
Rudolf Jacob
(Bürgermeister)

Das Bewerbungsformular finden Sie <link file:2014 _blank download internen link in neuem>hier

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