Verbandsgemeinde Winnweiler Aktuell

Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 24.05.2018

Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Verbandsgemeinderates für Donnerstag, den 24.05.2018, zu einer Sitzung ins Rathaus eingeladen.

Zunächst beschloss der Verbandsgemeinderat ohne Aussprache die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einstimmig. Diese Nachtragshaushaltssatzung war notwendig geworden, weil die aktuellen Zahlen aus den bereits beschlossenen Wirtschaftsplänen der Verbandsgemeindewerke darin übernommen werden mussten.

Es stand dann die Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Winnweiler auf der Tagesordnung. Bürgermeister Rudolf Jacob informierte, dass der Flächennutzungsplan jeweils in einem Zeitraum von 10-15 Jahren fortzuschreiben sei. Das jetzt laufende Verfahren sei schon einige Jahre im Gange. Es sei nun an der Zeit, den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten. Der derzeitige Planungsstand sei aktuell noch einmal mit allen Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern abgestimmt worden. Die vorliegenden Planentwürfe würden von allen Ortsgemeinden so mitgetragen. Der Bürgermeister informierte weiter über vier Änderungen, zu denen das beauftragte Planungsbüro darauf hingewiesen habe, dass es hier aus landespflegerischer Sicht kritische Punkte gäbe. Der Bürgermeister sprach sich aber, genau wie der Bauausschuss in seiner Beschlussempfehlung, dafür aus, diese vier Bereiche in der Planung zu belassen und im weiteren Verfahren abzuwarten, wie sich die Fachbehörden hierzu stellten. Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig (2 Enthaltungen), die nächsten Verfahrensschritte bezüglich der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.

Sodann war über den Standort für den Neubau einer Kommunalen Kita in der Ortsgemeinde Winnweiler zu entscheiden. Der Bürgermeister informierte darüber, dass sich kurzfristig die Möglichkeit ergeben habe, als künftigen Standort das Gelände Jakobstraße 45 hierfür vorzusehen. Es handele sich um ein ehemals gewerblich genutztes Objekt mit einer erschlossenen Grundfläche von 3.700 qm. Hinzu käme eine nicht erschlossene Fläche im Außenbereich von rund 6.300 qm. Diese Fläche biete gegenüber der ursprünglich ins Auge gefassten Liegenschaft, gegenüber des ASV-Sportplatzes an der K4, den Vorteil, dass man bis zur Baureifmachung des Grundstücks in der Größenordnung 100.000,00 € bis 130.000,00 € günstiger sei. Außerdem sei die Lage zentraler im Ort und man könne mit einem Baubeginn im Herbst 2018 rechnen. Nach einer kurzen Sachdiskussion beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig (2 Enthaltungen), das Gelände Jakobstraße 45 als Standort für den Neubau einer Kommunalen Kita in Winnweiler zu bestimmen.

Der Bürgermeister informierte den Verbandsgemeinderat anschließend darüber, dass die Gespräch  und Planungen zur Einrichtung einer Außengruppe der Kita Lohnsfeld in der Ortsgemeinde Wartenberg-Rohrbach abgeschlossen seien. Sämtliche zu beteiligenden Stellen haben der Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe (15 Plätze) im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Wartenberg-Rohrbach zugestimmt. Auch die Details seien mit der Ortsgemeinde einvernehmlich geklärt worden. Es seien für die Nutzbarmachung der Räumlichkeiten für Kita-Zwecke entsprechende Arbeiten und Investitionen notwendig. Diese würden vom Land bezuschusst. Ohne Aussprache beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, ab Beginn des neuen Kitajahres eine Außengruppe der Kita Lohnsfeld in der Ortsgemeinde Wartenberg-Rohrbach einzurichten und bevollmächtigte die Verwaltung, die  entsprechenden Anträge zu stellen und Aufträge zu erteilen. Die notwendigen Finanzmittel werden in einem Nachtragshaushalt 2018 bereitgestellt.

Anschließend wurde über eine vergleichbare Problematik in der Kita Sippersfeld berichtet. Auch dort sei absehbar, dass im Laufe des Kindergartenjahres 2018/2019 und auch anschließend die Kita-Kapazitäten nicht ausreichen. Es wurde über mehrere angedachte Lösungsmöglichkeiten informiert, die teilweise aber nicht umsetzbar sind. Zunächst sei als einzige Lösungsmöglichkeit die Änderung des Einzugsbereiches der Kitas dergestalt denkbar gewesen, dass künftig die Kinder aus der Ortsgemeinde Breunigweiler in die Kita Steinbach gehen. In Steinbach besteht ein zweigruppiger Kindergarten, der jedoch momentan nur eingruppig geführt wird. Diese Lösung sei im Vorfeld jedoch sowohl beim Kita-Team, als auch bei den Eltern auf Widerstand bzw. Bedenken gestoßen. Es habe sich nun zwischenzeitlich die Möglichkeit ergeben, ggf. eine Außengruppe im Haus der Vereine, in der Ortsgemeinde Sippersfeld, gegenüber der Kita, einzurichten. Man war so verblieben, dass diese Variante detailliert auf Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werde. Der Bürgermeister wird in den kommenden 14 Tagen sowohl mit dem Kita-Team, als auch mit dem Elternausschuss die Situation reflektieren und die Möglichkeiten besprechen, so dass dann der Elternausschuss eine Entscheidung im Rahmen der Anhörung treffen kann. Sollte der Elternausschuss eine Änderung des Einzugsbereiches, wie beschrieben, ablehnen, wird sich der Verbandsgemeinderat mit der Thematik erneut befassen. Dieses Vorgehen wurde bei 2 Gegenstimmen so beschlossen.

Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt informierte der Bürgermeister darüber, dass eine Betreuungsgruppe an der Grundschule Sippersfeld wegen Rückgang der Kinderzahl, ab dem kommenden Schuljahr, geschlossen wird. Dafür sei an der Grundschule Münchweiler Bedarf für eine weitere Betreuungsgruppe bis 14:20 Uhr. Die notwendigen Räumlichkeiten an der Grundschule Münchweiler seien vorhanden. Der Verbandsgemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, die notwendigen Schritte zur Einrichtung einer weiteren Betreuungsgruppe an der Grundschule Münchweiler auf den Weg zu bringen.

Im folgenden Tagesordnungspunkt wurde eine Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke einstimmig beschlossen. Es ging dabei lediglich um den Termin, ab wann das Freibad als Betriebszweig der Verbandsgemeindewerke geführt werden soll. Dies wurde auf den 01.01.2018 mit dieser Änderungssatzung festgelegt.

Es folgte eine Änderungssatzung „Wiederkehrender Beitrag Straßenausbau“. Hier beschloss der Verbandsgemeinderat ohne Aussprache einstimmig, eine Regelungslücke dergestalt zu füllen, dass in der Vergangenheit geleistete Ausbaubeiträge für Teilausbaumaßnahmen im Hinblick auf die in der Satzung enthaltenen Verschonungsregelungen nicht addiert werden, da damit eine Ungleichbehandlung entstehen würde.

Abschließend wurde ebenfalls einstimmig beschlossen, dass zur Reparatur des Winterdienst-LKW des Bauhofes eine überplanmäßige Ausgabe, in Höhe von rund 4.500,00 €, genehmigt wird.

Im anschließenden nichtöffentlichen Teil wurde über den Ankauf eines Grundstückes entschieden.

Verbandsgemeinde-
verwaltung Winnweiler

Jakobstraße 29
67722 Winnweiler
Tel. 06302 / 602-0
Fax 06302 / 602-34
info@winnweiler-vg.de


Öffnungszeiten
Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Mi 13.00 - 16.00 Uhr
Do     13.00 - 17.30 Uhr *
Fr      Nachmittag geschlossen

* nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr

gesonderte Öffnungszeiten
Sozialamt / Standesamt
Mo-Di 08.00 - 12.00 Uhr
MI       geschlossen
Do-Fr 08.00 - 12.00 Uhr

Vorherige Terminabsprache möglich: Link zu den Kontaktdaten


Gebäudeplan
VG-Verwaltung


Orts- und Branchensuche

Infoplan