Verbandsgemeinde Winnweiler Aktuell

Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 20.11.2019

Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Verbandsgemeinderates für den 20.11.2019 zur vermutlich letzten Sitzung in diesem Kalenderjahr ins Rathaus eingeladen. Zunächst wurde Florian Steller, auf Vorschlag der CDU-Fraktion, als Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss gewählt. Seine Stellvertretung übernimmt Dr. Bernd Reineke-Franck.

Es folgten die Jahresabschlüsse für das Jahr 2018 der Eigenbetriebe Freibad, Wasserwerk und Kanalwerk. Hierzu begrüßte der Bürgermeister Herrn Dr. Breitenbach, vom Wirtschaftsprüfungsbüro Dr. Burret und übergab diesem jeweils das Wort zur Erläuterung der Jahresabschlüsse und der Ergebnisse der Prüfung.

Für das Freibad wurde ein ausgabewirksamer Verlust in Höhe von 216.547,20 € festgestellt, der von der Verbandsgemeinde als Einrichtungsträger übernommen wird. Der verbleibende bilanzielle Verlust von 25.307,64 € wurde ebenfalls einstimmig festgestellt und festgelegt, diesen auf neue Rechnung vorzutragen.

Für das Wasserwerk wurde der Jahresgewinn auf 23.086,81 € festgestellt und entschieden, diesen Jahresgewinn der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Der Gewinn im Kanalwerk beträgt 64.187,67 €, der ebenfalls der allgemeinen Rücklage zugeführt werden soll. Dr. Breitenbach erläuterte, dass es bei der Prüfung aller drei Jahresabschlüsse keinerlei Beanstandungen gegeben habe und für alle drei Betriebszweige der VG-Werke ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden konnte.

Im Anschluss befasste sich der Rat mit der Beschlussfassung über eine Gefahrenabwehrverordnung für die Verbandsgemeinde Winnweiler. Der Vorsitzende informierte, dass die kommunalen Ordnungsämter zum Einschreiten und zur Sanktionierung bestimmter Ordnungswidrigkeiten eine entsprechende Rechtsgrundlage benötigten. Als Rechtsgrundlage diene hier üblicherweise eine Gefahrenabwehrverordnung, für deren Erlass die Verbandsgemeinde zuständig ist. Dies auch, da die Verbandsgemeinde Winnweiler durch die Einstellung eines kommunalen Vollzugsbeamten im Ordnungsamt nun auch die Möglichkeit habe, entsprechende Sachverhalte zu prüfen und ggf. zu sanktionieren.

Auftretende Fragen wurden vom Bürgermeister beantwortet. Die Beschlussfassung über die Gefahrenabwehrverordnung, die in den kommenden Wochen im Amtsblatt veröffentlicht werden wird, erfolgte einstimmig (1 Enthaltung).

Als nächster Punkt stand die Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Ausstattungskonzeptes der Feuerwehr im Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung auf der Tagesordnung. Bürgermeister Jacob informierte, dass es aufgrund entsprechender Notwendigkeiten, aber auch Änderungen von angebotener Schutzausrüstung vernünftig sei, vom bisherigen Ausstattungskonzept abzuweichen und künftig alle Feuerwehrangehörigen mit einer einheitlichen leichten Schutzkleidung auszurüsten, die pro Garnitur lediglich 400,00 € koste. Dies erspare die Anschaffung von weiteren rund 170 Garnituren schwerer Überbekleidung, die pro Garnitur rund 1.000,00 € kostet. Mit der Änderung dieser Ausstattung optimiere man die Ausstattung der Feuerwehrangehörigen nach deren Bedarf. Man erreiche damit auch, dass erstmals seit rund 20 Jahren alle Feuerwehrangehörigen in der Verbandsgemeinde Winnweiler wieder einheitliche Schutzkleidung hätten. Lediglich für die Atemschutzgeräteträger, die für einen Innenangriff schwere Überbekleidung benötigten, solle diese künftig vorgehalten werden.Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates stimmten dieser Vorgehensweise einstimmig zu.

Als nächster Tagesordnungspunkt stand die Ergänzung des Stellenplanes um einen technischen Mitarbeiter im Referat 2 sowie eines Feuerwehrgerätewartes im Referat 4 auf der Tagesordnung. Bürgermeister Rudolf Jacob begründete die notwendigen Maßnahmen ausführlich. Ohne weitere Aussprache beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, den Stellenplan entsprechend zu ergänzen.

Der Bürgermeister gab weiterhin die jährlich zum Jahresende auf der Tagesordnung stehenden Berichte an den Verbandsgemeinderat ab. Außerdem wurde über die im Laufe des Jahres 2019 eingegangenen Spenden informiert.

Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an, in dem über die Einstellung eines Mitarbeiters entschieden wurde.


Verbandsgemeinde-
verwaltung Winnweiler

Jakobstraße 29
67722 Winnweiler
Tel. 06302 / 602-0
Fax 06302 / 602-34
info@winnweiler-vg.de


Öffnungszeiten
Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Mi 13.00 - 16.00 Uhr
Do     13.00 - 17.30 Uhr *
Fr      Nachmittag geschlossen

* nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr

gesonderte Öffnungszeiten
Sozialamt / Standesamt
Mo-Di 08.00 - 12.00 Uhr
MI       geschlossen
Do-Fr 08.00 - 12.00 Uhr

Vorherige Terminabsprache möglich: Link zu den Kontaktdaten


Gebäudeplan
VG-Verwaltung


Orts- und Branchensuche

Infoplan