Verbandsgemeinde Winnweiler Aktuell

Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus

Corona Arzt

Stand: 20.03.2020  
--- Weitere Informationen finden Sie hier ---

Zur Eindämmung des Coronavirus wurden folgende Regelungen in Kraft gesetzt:

Verwaltung
Seit dem 17.03.20 ist die VG-Verwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler sind zu den regulären Öffnungszeiten gerne für Sie telefonisch oder per Mail erreichbar. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger nicht dringende und notwendige Behördengänge zu vermeiden.

Die Rufnummern und E-Mail-Adressen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter finden Sie hier auf unseren Internetseiten. Gerne können Sie auch die Zentrale unter der Tel. 06302 602-0 anrufen.

Denken Sie bitte bei einem unabweisbaren Besuch daran, einen Mindestabstand von 1 – 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Kranke Personen oder Personen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen die Dienststellen nicht besuchen.

Schulen und Kindertagesstätten
Seit Montag, dem 16.3.2020, sind die Schulen und Kindertagesstätten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen. Es wird eine Notfallbetreuung grundsätzlich für Personengruppen eingerichtet, die in der jetzigen Zeit für die medizinische Versorgung oder die Daseinsvorsorge dringend erforderlich sind und keine andere Betreuung organisieren können.

Im Einzelfall sind auch Ausnahmen möglich, soweit die Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Es wird ausdrücklich darum gebeten, auf das Betreuungsangebot nur im Ausnahmefall zurück zu greifen und mit dafür zu sorgen, dass die Virusverbreitung verlangsamt werden kann.

Sportstätten, öffentliche Einrichtungen
Die Sportstätten bleiben entsprechend der Schulen und Kitas bis zum 17. April geschlossen. Genauso öffentliche Einrichtungen wie Bürgerhäuser, Museen, Jugendeinrichtungen und Spielplätze.

Veranstaltungen
Ab dem 18.03.2020, 0.00 Uhr, ist die Durchführung aller Veranstaltungen, unabhängig von der Teilnehmerzahl, untersagt. Diese Maßnahme gilt bis zum 19. April 2020.

Ehe- und Altersjubiläen
Zu Ehejubiläen und runden Geburtstagen in den nächsten Wochen wird kein persönlicher Besuch durch Vertreter von Landkreis, Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde erfolgen.

Bestattungen/Trauerfeiern
Nach Absprache mit der Kreisverwaltung des Donnersbergkreises gelten mit sofortiger Wirkung folgende Anordnungen:

  • Die Teilnahme an Beisetzungen (Erd- und Urnenbestattungen) ist nur den engsten Angehörigen gestattet.
  • Allen anderen Personen ist die Teilnahme an Beisetzungen untersagt.
  • Halten Sie sich nach Möglichkeit im Freien auf.
  • Achten Sie auf genügend Abstand zu anderen Personen.
  • Verzichten Sie auf Händeschütteln und Umarmungen.
    Diese Anordnungen behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit und gelten für alle Friedhöfe im Bereich der Verbandsgemeinde Winnweiler.

Weitere Schließungen
Ab dem 18.03.2020, 0.00 Uhr, sind zahlreiche Einrichtungen wie beispielsweise Kneipen, Spielhallen, Fitnessstudios, Saunen und Verkaufsstellen des Einzelhandels zu schließen.

Diese Regelung gilt nicht für Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, alle Einrichtungen des Gesundheitswesens, Banken und Sparkassen, Poststellen, Tankstellen und weitere Einrichtungen.

Eine detaillierte Zusammenstellung über Einrichtungen, die zu schließen sind und solche, die weiterhin der Bevölkerung zur Verfügung stehen, finden Sie in der Allgemeinverfügung des Donnersbergkreises vom 17.03.2020, abrufbar unter www.donnersberg.de

Restaurants, Speisegaststätten, Hotels, Mensen
Der Zugang zu diesen Einrichtungen ist zu beschränken und nur unter der Auflage zulässig, dass Hygienevorschriften eingehalten und Hinweise ausgehängt werden, die Besucherzahl reglementiert wird und die Abstände zwischen den Tischen 2 Meter betragen.

Die Öffnungszeiten von Restaurants und Speisegaststätten werden auf 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr begrenzt.

Übernachtungsangebote im Hotelgewerbe sind nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken zulässig.

Öffnungszeiten von Geschäften des täglichen Bedarfs
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat verfügt, dass Verkaufsstellen für die Abgabe von Lebensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf an allen Sonn- und Feiertagen bis einschließlich 19.04.2020 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den Verkauf von Waren öffnen dürfen.

Zusammenkünfte
Verboten sind
a)  Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie Reisebussen,   

b)  Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Sitzungen der Gremien der Verbandsgemeinde Winnweiler werden nicht stattfinden.

Im Bereich der Feuerwehr sind sämtliche Übungen, Ausbildungen, Kreislehrgänge, Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule bis auf Weiteres ausgesetzt

Weiterführende Informationen
Für weitergehende Fragen (insb. medizinische Fragen) hat die Landesregierung eine zentrale Informationsplattform unter der Internet-Adresse www.corona.rlp.de eingerichtet. Ebenso gibt es eine Hotline-Nr.: 0800 575 8100 (Mo - Fr.: 08:00 - 18:00 Uhr, Sa. - So.: 10:00 - 15:00 Uhr) beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie.

Die Allgemeinverfügungen des Landkreises stehen Ihnen auf der Homepage der Kreisverwaltung www.donnersberg.de  zur Verfügung.

Ich bitte um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Rudolf Jacob
Bürgermeister

Verbandsgemeinde-
verwaltung Winnweiler

Jakobstraße 29
67722 Winnweiler
Tel. 06302 / 602-0
Fax 06302 / 602-34
info@winnweiler-vg.de


Öffnungszeiten
Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mo-Mi 13.00 - 16.00 Uhr
Do     13.00 - 17.30 Uhr *
Fr      Nachmittag geschlossen

* nach Vereinbarung bis 18.00 Uhr

gesonderte Öffnungszeiten
Sozialamt / Standesamt
Mo-Di 08.00 - 12.00 Uhr
MI       geschlossen
Do-Fr 08.00 - 12.00 Uhr

Vorherige Terminabsprache möglich: Link zu den Kontaktdaten


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