Bürgermeister Rudolf Jacob hat in Abstimmung mit den Vorsitzenden der im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen entschieden, den Beitrag für die Betreuende Grundschule für mindestens einen Monat nicht zu erheben. Ob dies auf einen weiteren Monat erweitert wird, hängt davon ab, ab welchem Zeitpunkt die Schüler/innen die Betreuung wieder in Anspruch nehmen können. "Da, auch nach Abzug der Osterferien, über einen Monat die Grundschulen geschlossen waren, hielte ich es für nicht vertretbar, für eine nicht erbrachte Leistung dennoch die Gebühr zu erheben. Diesen Vorschlag habe ich per E-Mail mit den Fraktionsvorsitzenden und den Beigeordneten, die alle ihre Zustimmung signalisiert haben, abgestimmt." so die Auffassung von Bürgermeister Rudolf Jacob.
Sollte sich die Schließung der Schulen über Anfang Mai hinaus verzögern, wird auch über einen weiteren Monat der Befreiung zu entscheiden sein. Um möglichst wenig Aufwand sowohl bei den Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben, als auch in der Verwaltung, zu produzieren, wird demnach der letzte Monat des Schuljahres, also der Juni nicht mehr erhoben.
Winnweiler, 15.04.2020
gez. Jacob, Bürgermeister