Verbandsgemeinde Winnweiler Aktuell

Auch in Verwaltungen gilt ab 27. April Maskenpflicht


Ab Montag, dem 27. April gilt auch im Kreishaus und bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Maskenpflicht. Dieses einheitliche Vorgehen haben Landrat Rainer Guth und die fünf Bürgermeister miteinander abgestimmt. Bei den Behörden gibt es auch weiterhin keine regulären Öffnungszeiten. Besucher*innen, die einen Termin vereinbart haben, können nur bedient werden, wenn sie eine sogenannte Alltagsmaske tragen, die Mund und Nase bedeckt. 

„Auch die Mitarbeiter*innen sind angehalten, sich bei persönlichem Kontakt mit Bürgern an die Regelungen zur Maskenpflicht zu halten“, so Bürgermeister Rudolf Jacob. „Es sei gegenüber dem Bürger nicht vertretbar, dass dieser eine Maske tragen müsse und der Mitarbeiter in der Verwaltung keine trägt. Der Einsatz von einfachen Mundschutz-Masken kann als zusätzliche Maßnahme helfen, die Infektionsrate zu senken“, so Jacob. Er plädiert für einen an die Situation angepassten, verantwortungsvollen Umgang miteinander und ermahnt, auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Auch die Verbandsgemeinde Winnweiler sieht sich in der Pflicht, den Bezug von Masken für die Bürgerinnen und Bürger der VG zu ermöglichen. Die Abgabe ist bereits angelaufen und erfolgt im Wesentlichen über die Ortsgemeinden sowie den örtlichen Einzelhandel. Weitere Informationen hierzu sowie eine Übersicht über die Vergabestellen sind hier unter www.winnweiler-vg.de abrufbar.

 

Keine Veranstaltungen zum „Tag der Arbeit“

Da es schon diverse Anfragen zum Thema 1. Mai gab, weist die Kreisverwaltung auch im Namen der Verbandsgemeinden darauf hin, dass aufgrund der Corona-Pandemie dieses Jahr keinerlei Veranstaltungen zum „Tag der Arbeit“ gestattet sind.

 

 

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