Zur Bewältigung der Corona-Krise hat der Bund die Umsatzsteuer beim regulären Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 % und beim ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 auf 5 % vom 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 gesenkt.
Für die Wasserversorgung gilt der ermäßigte Steuersatz.
Die gesamten laufenden Entgelte im Bereich Wasserversorgung (Benutzungsgebühren und Grundgebühren), welche zum 31.12. des Jahres entstehen, abgelesen und abgerechnet werden, werden komplett für das Jahr 2020 mit dem ermäßigten Steuersatz von 5 % abgerechnet.
Es erfolgt daher keine Zwischenablesung von uns und Sie müssen uns auch keine Zählerstände melden!
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