Verbandsgemeinde Winnweiler Aktuell

VG stellt Antrag zur Genehmigung der Öffnung von Einzelhandel, Gastronomie und kommunale Einrichtungen

Wappen VG Winnweiler

Bürgermeister Rudolf Jacob hat am 22.03.2021 in Abstimmung mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden des Verbandsgemeinderates einen Antrag an das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz gestellt.

Dieser wird nachfolgend im Wortlaut veröffentlicht:

 

An das
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
Bauhofstr. 9, 55116 Mainz
über
Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Uhlandstr.2, 67292 Kirchheimbolanden

Winnweiler, den 22.03.2021

Antrag zur Genehmigung der Öffnung von Einzelhandel, Gastronomie und kommunaler Einrichtungen nach § 1 Absatz 9 18. CoBeLVO für den Bereich der Verbandsgemeinde Winnweiler


Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verbandsgemeinde Winnweiler hat seit Beginn der Corona-Pandemie durchgehend deutlich unter dem Kreis-, Landes- und Bundesdurchschnitt liegende Infektionszahlen. Dies ist im we­sentlichen der Verdienst unserer Bürgerinnen und Bürger, die sich zu ganz großen Teilen sehr verantwortungsbewusst und vernünftig verhalten. Im Bereich der VG Winnweiler wurden sehr wenige und wenn, dann nicht sehr wesentliche Verstöße, gegen die jeweils geltenden Corona­ Regeln aktenkundig.

Wie wir alle feststellen, sinkt die Akzeptanz für bestimmte Einschränkungen und Verbote in den letzten Wochen ganz erheblich. Manche Regeln, wie z.B. die Schließung von Einzelhan­delsbetrieben, während Supermärkte, die das gleiche Sortiment (Blumen, Fahrräder, Beklei­dung) anbieten, öffnen dürfen, sind für viele Menschen nicht mehr nachvollziehbar, zumal ge­rade kleine Einzelhandelsbetriebe den Kundenverkehr deutlich besser steuern können, als dies bei Supermärkten der Fall ist. Unsere Erfahrungen aus den Öffnungsschritten des letzten Jahres belegt dies ganz deutlich. Die Einzelhändler haben entsprechende Vorgaben zu maximaler Kundenzahl, Kontaktnachverfolgung, Hygienevorgaben, deutlich zuverlässiger umgesetzt, als dies bei dem ein oder anderen Supermarkt der Fall war.

Gleiches gilt für die Gastronomie. Wirte haben sich sehr zuverlässig an die entsprechenden Regeln gehalten. Die Problematik der unkontrollierten Verbreitung von Infektionen wegen mangelnder Abstände, Nichteinhaltung von Maskenpflicht usw., besteht m.E. eher im unkon­trollierten, privaten, Bereich.
Die Wirte in der VG Winnweiler haben im letzten Jahr die Hygienekonzepte größtenteils sehr zuverlässig umgesetzt. Es sind während der Kontaktnachverfol­gung keine Fälle bekannt geworden, in denen es in der Gastronomie oder dem Einzelhandel zu entsprechenden Infektionsgeschehen gekommen ist.

Seit dem 8. März 2021 nehmen wir mit täglichen Terminen in den Schnelltestzentren der VG Winnweiler am Programm „Testen für Alle" teil. In dieser Zeit wurden in der VG Winnweiler, inclusive der Schnelltests in den Kitas und den Schulen über 1.400 Menschen (ca. 10 % der Einwohnerzahl) getestet. Hierbei wurde keine einzige Infektion festgestellt.

Den § 1 Absatz 9 der 18. CoBeLVO aufgreifend, beantrage ich, dass ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Innen- und Außengastronomie, der gesamte Einzelhandel und das kommunale Freibad in der VG Winnweiler öffnen dürfen.

Wir sind in der Lage, von Montag - Samstag in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr entsprechende Testmöglichkeiten anzubieten. Voraussetzung für das Betreten eines Lokals, eines Geschäfts oder des Freibades wäre der tagesaktuelle negative Schnelltest. Ob die jeweiligen Inhaber auch entsprechend dem § 1 Absatz 9 CoBeLVO am Ein­gang Testungen anbieten, wäre jedem Inhaber selbst überlassen. Selbstverständlich würden wir die Einhaltung der entsprechenden Regelungen seitens des Ordnungsamtes engmaschig kontrollieren.

Ich bin davon überzeugt, dass Lockerungen, wie von mir beschrieben, kein großes Risiko ber­gen. Durch eine entsprechende Regelung wird es zu noch mehr Schnelltests kommen, was die Möglichkeit noch verbessert, symptomfreie Infizierte schneller zu erkennen und entsprechend absondern zu können.

Ich bitte um wohlwollende Prüfung dieses Antrages.
Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Jacob
Bürgermeister

 

 

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67722 Winnweiler
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