Verbandsgemeinde Winnweiler Aktuell

Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 07.05.2021

- Grundsatzbeschluss zum Bau eines Ärztehauses einstimmig gefasst -

Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Verbandsgemeinderates für den 07.05.2021 zu einer Sitzung eingeladen, die aufgrund der Corona-Pandemie als Videokonferenz, auch unter Teilnahme zahlreicher Zuhörer, stattgefunden hat.

Zunächst gab der Bürgermeister drei Beschlüsse bekannt, die in einem Umlaufverfahren am 14.04.2021 gefasst worden sind. Hierbei ging es einmal um die Auftragsvergabe zur Herstellung eines Zaunes am Außengelände der Kita Steinbach, um die gemeindliche Zustimmung zur Änderung von Gemeindegrenzen im Flurbereinigungsverfahren Schweisweiler und die Höhergruppierung eines Mitarbeiters.

Als nächster Tagesordnungspunkt stand der Grundsatzbeschluss sowie der Sachstandsbericht zum Bau eines Ärztehauses in Winnweiler auf der Tagesordnung. Der Bürgermeister begrüßte hierzu die Gesellschafter der GEFOWI GmbH (Gesundheitsforum Winnweiler), Frau Dr. Jennifer Demmerle, Herr Dr. Justus Jännecke und Axel Motzenbäcker. Der Bürgermeister machte zunächst grundsätzliche Ausführungen zur Entwicklung des Projekts zum Bau eines Ärztehauses in Winnweiler. Anschließend stellten die Gesellschafter ihr Projekt vor, das beinhaltet, dass auf der Fläche des jetzigen Bolzplatzes, im Bereich der Verbandsgemeindeverwaltung, ein Ärztehaus errichtet werden soll, in dem mehrere Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen, u. a. eine hausärztliche Praxis mit 4 – 5 Ärztinnen und/oder Ärzten, kooperativ tätig werden. Neben den verschiedenen Arztpraxen sollen auch eine Apotheke und ein Café im Ärztehaus einziehen. Der von der GEFOWI GmbH beauftragte Architekt, Christoph Groth, aus Kirchheimbolanden, erläuterte anhand von Skizzen den Planungsstand des Projektes. Der Bürgermeister informierte, dass man seit einigen Wochen mit verschiedenen Grundstücksnachbarn in diesem Bereich im Gespräch sei. Man habe diesbezüglich einen Stand erreicht, der es ermöglicht, die Planung, wie dargestellt, auch umzusetzen. Die Gesellschafter der GEFOWI GmbH und Bürgermeister Rudolf Jacob beantworteten verschiedene Fragen, u. a. zur geplanten Zeitschiene, die eine Eröffnung des Ärztehauses im 1. Quartal 2023 vorsieht.

Auf Vorschlag des Bürgermeisters wurde einstimmig beschlossen, dass der Verbandsgemeinderat das Projekt begrüßt und die notwendigen Erschließungsarbeiten (Kanal, Wasser, Zufahrt, Parkplatz) kommunal errichtet werden sollen. Die Finanzierung der Zufahrten des öffentlichen Parkplatzes soll über eine I-Stock-Förderung teilfinanziert werden. Außerdem wird eine Ausfallbürgschaft zur Finanzierung des Projektes übernommen, die wiederum über ein Grundpfandrecht abgesichert werden soll.

Es folgte die Beratung über den Haushalt für die Haushaltsjahre 2021 und 2022. Die Leiterin des Finanzreferates der VG-Verwaltung, Frau Gertrud Cramme, stellte den Haushalt vor. Die Mitarbeiterin, die für den Bereich Kitas und Schulen zuständig ist, Monika Kasserra, gab ergänzende Erläuterungen für diesen Zuständigkeitsbereich.

Die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2021 und 2022 wird nach der Genehmigung im Amtsblatt bekanntgemacht. Der Verbandsgemeinderat beschloss den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf, der im Ergebnishaushalt des Jahres 2021 mit einem Jahresfehlbetrag von 426.179 € und im Jahr 2022 mit einem Fehlbetrag von 435.141,00 € abschließt, einstimmig ( 1 Enthaltung).

Der Verbandsgemeinderat beauftragte im nächsten Tagesordnungspunkt den Bürgermeister und die Verwaltung, entsprechend den noch nicht bekannten Rahmenbedingungen durch die Vorgaben zur Bekämpfung der Coronapandemie die Badesaison zu gestalten. Je nach der weiteren Entwicklung der Rahmenbedingungen und der Corona-Pandemie können Anpassungen der Öffnungszeiten und des Badebetriebes vorgenommen werden. Hintergrund dieser einstimmigen Beschlussfassung ist, dass das neu sanierte Bad betriebsbereit ist, aufgrund der Corona-Pandemie die Bäder aber momentan noch geschlossen sein müssen. Man rechnet seitens der Verwaltung relativ kurzfristig mit einer Genehmigung der Öffnung unter bestimmten Voraussetzungen. Je nachdem, wie diese Voraussetzungen definiert sind, müssen hier kurzfristig flexibel handhabbare Entscheidungen getroffen werden. So ist z.B. angedacht, wegen der vermutlich notwendigen Kontaktnachverfolgung, nur Dauerkarteninhabern Zutritt zum Bad zu ermöglichen.

Ebenfalls einstimmig (1 Enthaltung) erfolgte die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 für das Schwimmbad. Dieser schließt im Erfolgsplan mit einem Verlust von 277.020,00 € ab. Im Vermögensplan sind Finanzierungsmittel und Finanzierungsbedarf von 1.070.300,00 € vorgesehen.

Bei einer Nein-Stimme beschloss der Verbandsgemeinderat die Neufassung der Hauptsatzung der VG Winnweiler. Hier gibt es zwei wesentliche Änderungen. Erstens wurde bei der Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe eine weitere Voraussetzung aufgenommen. Der Bürgermeister kann nun künftig ohne betragsmäßige Deckelung Auftragsvergaben vornehmen wenn:

  1. ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen,
  2. vorher eine beschränkte oder öffentliche Ausschreibung erfolgt ist,
  3. keine Zweifel an dem Ergebnis der Ausschreibung bestehen,
  4. das wirtschaftlichste Angebot nicht mehr als 20% über der Kostenschätzung liegt und, nun neu,
  5. der Verbandsgemeinderat bzw. Werkausschuss ihn in Kenntnis einer Leistungsbeschreibung und Kostenberechnung im Einzelfall zuvor durch Beschluss ermächtigt hat.

Die weitere Änderung betrifft die Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige. Hier wurde im Wesentlichen die Rechtsänderung der Feuerwehraufwandsentschädigungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz umgesetzt. Außerdem wurde die pauschale Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Übungen und Einsätzen von 3,00 € auf 5,00 € angehoben.

Der Verbandsgemeinderat beschloss außerdem einstimmig, zwei bislang geleaste Nutzfahrzeuge, einmal einen Pritschenkipper des Bauhofes und einmal den Jugendbus nach Ablauf des Leasings zu erwerben. Die hierfür notwendigen Ausgaben sind im Haushalt 2021 finanziert.

Abgelehnt hat der Verbandsgemeinderat mehrheitlich die Verlegung eines Glasfaserkabels zwischen dem Verwaltungsgebäude der VG Winnweiler und der neu errichteten Kita sowie der Feuerwache Winnweiler. Hier wurde die Verwaltung beauftragt, Alternativen zu prüfen und über das Prüfergebnis im Verbandsgemeinderat zu berichten.

Zum Abschluss der öffentlichen Sitzung gab der Bürgermeister noch zwei Eilentscheidungen bekannt. Einmal ging es um die Erteilung von Aufträgen für die Inneneinrichtung der Kita Winnweiler und es ging um die Einstellung einer IT-Fachkraft.

Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an, in dem über eine Grundstücksangelegenheit und eine Vollstreckungsangelegenheit beschlossen wurde.

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