für die Amtszeit 2024 bis 2028
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unseren Ortsgemeinden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Rockenhausen und am Land- und Amtsgericht Kaiserslautern als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Ortsgemeinden werden hierzu in den nächsten Gemeinderatssitzungen Vorschlagslisten erstellen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Ortsgemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Schöffenamt können sich bis zum 28.04.2023 mit ihrer Ortsbürgermeisterin/ihrem Ortsbürgermeister oder der Verbandsgemeindeverwaltung Winnweiler (Ansprechpartnerin: Frau Rädle, Tel. 06302 602-57, E-Mail: raedlek@winnweiler-vg.de) in Verbindung setzen.
Informationen bietet auch das Internet unter www.schoeffenwahl.de. Hier kann auch das entsprechende Bewerbungsformular heruntergeladen werden.
Winnweiler, den 31.03.2023
Rudolf Jacob, Bürgermeister
Das Bewerbungsformular finden Sie hier