Zunächst beantwortete Bürgermeister Rudolf Jacob in der Einwohnerfragestunde eine Anfrage nach dem künftigen Vorgehen in Sachen kommunaler Wärmeplanung, hier insbesondere die Unterstützung der Verbandsgemeinde für die jeweiligen Ortsgemeinden betreffend.
Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Essensgelder in den Einrichtungen der Verbandsgemeinde Winnweiler. Bürgermeister Rudolf Jacob führte aus, dass man jährlich knapp 200.000,00 € für die Mittagessensversorgung in den Kitas und Schulen der Verbandsgemeinde Winnweiler zuschieße. In dieser Berechnung seien nur die tatsächlichen Einkaufskosten und die Personalkosten berücksichtigt. Kosten für z. B. Abschreibung, Zinsen, Verbrauchsmittel, Wasser, Abwasser, Strom und Heizung sowie die Fahrtkosten für den Transport des Mittagessens von der jeweiligen Küche zu den Einrichtungen seien hierbei noch nicht berücksichtigt. Die Verwaltung hatte ursprünglich vorgesehen, die Gebühren für die Mittagessen, die aus jeweils einer Vorspeise, einem Hauptgericht und einem Dessert sowie Getränken bestehen, um jeweils 2,00 €/Essen zu erhöhen. Der Schulträgerausschuss habe sich am Montag mit dem Thema bereits befasst und eine hiervon abweichende Beschlussempfehlung ausgesprochen. Der Schulträgerausschuss schlägt mehrheitlich vor, die Essen zum 01.09.2023 um 1,00 € zu verteuern. Jeweils zum 01.09.2024 und 2025 soll wieder um einen weiteren Euro angehoben werden. Nach einer kurzen Aussprache Beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, dem Beschlussvorschlag des Schulträgerausschusses zu folgen.
Als nächster Punkt stand die Beratung und Beschlussfassung der Übernahme der Trägerschaft der Kath. Kita Börrstadt auf der Tagesordnung. der Vorsitzende erläuterte, dass die Kath. Kirchengemeinde auf die Verbandsgemeinde zugekommen sei und mitgeteilt habe, dass man sich schweren Herzens zum 01.01.2024 von der Trägerschaft der Kita Börrstadt trennen wolle. Das Personal der Kita Börrstadt wurde über diese Planung bereits informiert. Pfarrer Carsten Leinhäuser, der in der Sitzung anwesend war, erläuterte nochmals die Rahmenbedingungen und führte aus, dass man sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht habe, dass man aber im Sinne der Kinder und der Eltern in Börrstadt diesen Schritt für unumgänglich halte. Der Schulträgerausschuss hat sich mit diesem Thema bereits befasst und einstimmig empfohlen, die grundsätzliche Bereitschaft zur kompletten Übernahme der Trägerschaft, incl. Personal der Kath. Kita Börrstadt, zum 01.01.2024 zu beschließen. Der Bürgermeister soll bevollmächtigt werden, die Verhandlungen über die Details einer Übernahme der Trägerschaft zum 01.01.2024 zu verhandeln.
Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, wie vom Schulträgerausschuss empfohlen.
Es folgte die Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Arbeiten „Gerüstbau“, zum Umbau und der Erweiterung der Grundschule in Sippersfeld an den wirtschaftlichsten Bieter. Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Die Submisssion ist für den 17.08.2023 geplant. Da die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates erst Mitte September stattfindet, soll der Bürgermeister bei geschätzten Kosten von ca. 35.000,00 € brutto den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.
Es folgte die Auftragsvergabe zur Deckschichtsanierung der Hauptstraße der Ortsgemeinde Gonbach. Hier hat eine beschränkte Ausschreibung stattgefunden. Der Auftrag wurde einstimmig an den günstigsten Bieter, die Firma Jung, Sein, mit einer Angebotssumme von 32.119,61 € brutto vergeben.
Es stand als nächster Punkt der Beitritt der Verbandsgemeinde Winnweiler zu Initiative „Lebenswerte Städte“ auf der Tagesordnung. Der Bürgermeister erläuterte, dass man in den letzten Jahren wiederholt die Problematik hatte, dass man in klassifizierten Straßen der Ortsgemeinden der VG Winnweiler geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen oder verkehrsrechtliche Anordnungen in Sachen Parken anordnen wollte, wo man sich aber jeweils mit den Vertretern des Straßenbaulasträgers, der Kreisverwaltung oder der Polizei nicht einig geworden ist. Gerade die Reduzierung der Geschwindigkeit auf einen Wert von unter 50 km/h sei hier immer wieder ein Problem.
Die Initiative „Lebenswerte Städte“, der bundesweit mittlerweile rund 1.000 Kommunen beigetreten sind, versucht, auf bundesebene eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zu erreichen, die es den jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörden überlässt, über die maximale zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts zu entscheiden. Ebenso liegt die Entscheidung für die Anordnung anderer verkehrsrechtlicher Maßnahmen dann bei der jeweiligen Ordnungsbehörde. Kosten entstehen durch den Beitritt nicht. Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, hier dieser Initiative beizutreten.
Unter dem Punkt Beratung und Beschlussfassung über Ankauf von Wohnimmobilien, zur Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverpflichtungen, beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig (1 Enthaltung), grundsätzlich keine Wohnimmobilien zur Unterbringung von Obdachlosen oder Flüchtlingen zu erwerben. Die Verbandsgemeinde solle hier lediglich als Mieter entsprechenden Wohnraum generieren. Hintergrund für die Entscheidung, hier nicht als Immobilienkäufer tätig zu werden ist, dass man hier nicht in Konkurrenz zu privaten Käufern treten wolle. Der ohnehin angespannte Immobilienmarkt solle durch das Aufkaufen von Immobilien durch die öffentliche Hand nicht weiter angeheizt werden.
Es folgte der mehrheitliche Beschluss über den erwerb eines bislang geleasten Dienstwagens. Dieser wird vom Ordnungsamt genutzt. Der 4-jährige Leasingvertrag ist mittlerweile abgelaufen. Es wurde der alternative Erwerb eines E-fahrzeuges diskutiert, der allerdings wegen der Wirtschaftlichkeit und langer Lieferzeiten keine Mehrheit gefunden hatte.
Einstimmig beschlossen wurde ein Antrag der SPD-Fraktion für eine Resolution zum Erlass des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums zum Einsatz von Fahrzeugen bei öffentlichen Brauchtumsveranstaltungen. Hier hat sich der Verbandsgemeinderat dahingehend positioniert, dass man an die Landesregierung apelliere, die Auslegungshinweise zu entsprechend gesetzlichen Regelungen zu modifizieren, wonach kleinere Umzüge hier nicht mit den gleichen Maßsäben gemessen werden, wie dies bei z. B. dem Rosenmontagsumzug in Mainz oder dem Umzug beim Weinlesefest in Neustadt der Fall ist.
Ein nichtöffentlicher Teil, in dem einer Beförderung eines Beamten zugestimmt wurde, schloss sich an.