Verbandsgemeinde Winnweiler Aktuell

Abkochgebot - Anordnung der Chlorung (durch Gesundheitsamt Kirchheimbolanden)

Kundeninformation                                                                   02.10.2023

Abkochgebot - Anordnung der Chlorung (durch Gesundheitsamt Kirchheimbolanden)

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

derzeit weist unser Trinkwasser in

 

einem begrenzten Teil unseres Versorgungsgebietes in der „Industriezone Winnweiler“, bakterielle Verunreinigungen durch Pseudomonas aeruginosa auf! Betroffen hiervon sind folgende Straßen:

 

Industriestraße:          komplett

Schäferdelle:                  komplett

Jakobstraße:                 ab ungerader Haus-Nr. 23 aufwärts und ab gerader Haus-Nr. 30 aufwärts

Am Schwimmbad:       komplett

Am Dorsberg:                 Haus-Nr.: 1 – 10a

Dresdner Straße:         Haus-Nr.: 1 – 11

Im Anger:                          komplett

 

Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Kirch-heimbolanden bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Kontrollen durch.

 

Da die getroffenen Maßnahmen bisher nicht den beabsichtigten Erfolg gezeigt haben, bitten wir Sie, das Wasser abzukochen. Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.

Abgekocht werden muss alles Wasser, welches Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst,

Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.

 

Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten ab-kühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden aus-schließlich abgekochtes Leitungswasser.

Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.

Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Weiterhin wurde eine vorübergehende Chlorung als zusätzliche desinfizierende Maßnahme vom Gesundheitsamt Kirchheimbolanden angeordnet.

Das Chlor wird als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zuge-geben. Es kann daher zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen.

Sobald die Trinkwasserqualität wiederhergestellt ist, werden Sie hiervon umgehend informiert.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

 

Verbandsgemeindewerke Winnweiler                                                 Gesundheitsamt Kirchheimbolanden

Herrn Wassermeister Wiley                                                                  Telefon: 0 63 52 – 71 0 – 500

Telefon: 01 72 – 97 71 92 3                             

Verbandsgemeinde-
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67722 Winnweiler
Tel. 06302 / 602-0
Fax 06302 / 602-34
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