Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Verbandsgemeinderates für Donnerstag, den 15.02.2024 zu einer Sitzung ins Rathaus eingeladen.
Zunächst gab der Bürgermeister eine Eilentscheidung bekannt, nach der zum Jahreswechsel ein gebrauchter Kommunalschlepper incl. Winterdienstausrüstung, zum Preis von 23.205,00 €, von einem Händler aus Olpe, erworben worden ist. Das Fahrzeug hatte zu diesem Zeitpunkt 35 Betriebsstunden und war quasi neuwertig. Der Verbandsgemeinderat nahm die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
Es folgte die Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2021 sowie die Entlastungserteilung hierzu. Ratsmitglied Christopher Ströhla übernahm zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz und informierte den Verbandsgemeinderat, dass der Rechnungsprüfungsausschuss am 15.01.2024 die Jahresrechnung 2021 geprüft habe. Der Rechnungsprüfungsausschuss sei zu keinen Einwendungen gekommen, so dass dem Verbandsgemeinderat vorgeschlagen worden ist, das Jahresergebnis, mit einem Fehlbetrag von 987,179,49 € für das Jahr 2021 festzustellen. Diesem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt. Ratsmitglied Christopher Ströhla informierte weiter, dass der Rechnungsprüfungsausschuss auch empfohlen habe, dem Bürgermeister und den Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen. Auch dies wurde einstimmig so beschlossen.
Bürgermeister Jacob informierte im Anschluss an die Beschlussfassung, dass der Jahresfehlbetrag fast gänzlich, mit einem Betrag von 920.000,00 €, einem nicht kassenwirksamen Vorgang, der der Nachkalkulation von Rückstellungen für Pensionszahlungen geschuldet war. Diese Nachkalkulation wurde ausgelöst durch die Änderung der anzuwendenden Berechnungsmethode.
Im Anschluss daran gab Bürgermeister Jacob, wie im Gesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften vorgesehen, dem Verbandsgemeinderat seine Einnahmen aus Aufwandsentschädigungen aus der Ausübung von Ehrenämtern im Jahr 2022 bekannt. Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates nahmen diesen Bericht ebenfalls zur Kenntnis.
Als nächster Tagesordnungspunkt stand die Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Kindergartenordnung der Verbandsgemeinde Winnweiler auf der Tagesordnung. Bürgermeister Rudolf Jacob führte aus, dass im Wesentlichen die Übernahme der Trägerschaft der bisher Katholischen Kita Börrstadt zum 01.01.2024 die Notwendigkeit einer Änderung bzw. Ergänzung der Kita-Ordnung nötig gemacht hat. Bei dieser Gelegenheit wurden auch weitere, nicht wesentliche redaktionelle und inhaltliche Änderungen aufgenommen. Der Schulträgerausschuss hat sich im Vorfeld bereits mit der novellierten Kindergartenordnung befasst und empfehle einstimmig die vorgelegte Änderung. Der Verbandsgemeinderat bestätigte einstimmig die Kita-Ordnung der Verbandsgemeinde Winnweiler wie von der Verwaltung vorgelegt.
Es folgte die Auftragsvergabe für die Gewerke Putz- und Stuckarbeiten, Dämmarbeiten, Estricharbeiten und Trockenbau für den 1. Bauabschnitt der Erweiterung und Grundsanierung der Grundschule Sippersfeld. Folgende Aufträge wurden vergeben:
- Los 12 Putz- und Stuckarbeiten an die Firma Heinrich Graf & Co GmbH, Börrstadt, zum Bruttopreis von 47.633,08 €. Hier lagen die geschätzten Kosten bei 59.000,00 €.
- Los 13, Dämmarbeiten (Zwischensparrendämmung). Die Arbeiten wurden vergeben an die Firma Heinrich Graf & Co GmbH, Börrstadt, zum Bruttoangebotspreis von 15.970,04 €. Die geschätzten Kosten lagen hier bei 24.000,00 €.
- Los 16, Estricharbeiten. Hier wurde die Firma Okatar Gülsün Estrichverlegung, zum Bruttopreis von 41.437,29 € beauftragt. Die geschätzten Kosten lagen hier bei 69.000,00 € brutto.
- Für das Los 14, Trockenbau, wurde Bürgermeister Jacob mit der Beauftragung des günstigsten Bieters bevollmächtigt, da die Submission für dieses Gewerk erst am 20.02.2024 stattfindet.
Bürgermeister Jacob informierte darüber, dass die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sowie die festen elektrischen Anlagen incl. Sicherheitsbeleuchtung in sämtlichen Gebäuden und Einrichtungen der Verbandsgemeinde Winnweiler regelmäßig zu prüfen sind. Hierfür wurden entsprechende Angebote eingeholt. Jeweils günstigster Bieter war die Firma OMS Prüfservice, die für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel ein Angebot von brutto 13.125,26 € vorgelegt hat. Die gleiche Firma hat für die Prüfung der festen elektrischen Anlagen incl. Sicherheitsbeleuchtung ein Angebot über brutto 12.464,06 € eingereicht. Die weiteren Bieter waren jeweils deutlich teurer. Ohne Aussprache beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, die Auftragsvergabe an die Firma OMS Prüfservice.
Bürgermeister Jacob wurde im Anschluss mit der Vergabe des Auftrages für den Ausbau der Donnersbergstraße an den günstigsten Bieter ermächtigt. Der Ausbau der Donnersbergstraße ist die erste Maßnahme, die aus dem aktuellen Straßenbauprogramm umgesetzt wird. Der Ausbaubereich befindet sich zwischen der Prinzenstraße und der Berliner Straße incl. Leistergässchen. Für die Ausbaumaßnahmen wurden Zuwendungen aus dem Investitionsstock 2023, in Höhe von 197,000,00 € bewilligt. Nach dem Bewilligungsbescheid ist die Frist für den Baubeginn auf den 30.04.2024 festgelegt, so dass nach der Submission, die am 20.02.2024 stattfindet, der Bürgermeister mit der Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt wurde. Der Werkausschuss hat das analoge Vorgehen bereits für den Bereich Kanal und Wasser beschlossen.
Es folgte die Auftragsvergabe über eine Ersatzbeschaffung eines Werkstattwagens für den Bauhof. Das vorhandene Fahrzeug, mit dem die Hausmeister die Schulen und Kitas der VG Winnweiler betreuen, stammt aus dem Jahr 2007 und hat 257.000 km. Das Fahrzeug weist erhebliche Mängel auf, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb nicht ermöglichen. Es wurden entsprechende Angebote für eine Ersatzbeschaffung eingeholt. Die Angebote beinhalten auch den notwendigen Ausbau des Fahrzeuges mit Werkstattausrüstung. Das wirtschaftlichste Angebot wurde vom Autohaus Bayer, Alzey, für einen Ford Transit, zum Gesamtbruttopreis von 54.554,44 € vorgelegt. Nach einer kurzen Aussprache beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig, die entsprechende Auftragsvergabe an die Firma Bayer.
Nach einer kurzen Sachdiskussion beschloss der Verbandsgemeinderat bei 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen eine neue Gebührenordnung für das Freibad der Verbandsgemeinde Winnweiler ab der Saison 2024. Der Werkausschuss hatte sich bereits im Vorfeld mit dieser Thematik befasst und mehrheitlich die vom Verbandsgemeinderat beschlossene Gebührenordnung zur Beschlussfassung empfohlen. Die neue Gebührenordnung wird in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes abgedruckt und auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde und des Freibades veröffentlicht.
Abschließend gab Bürgermeister Jacob zwei Spenden bekannt, die die Verbandsgemeinde Winnweiler erhalten hat. Der Verbandsgemeinderat beschloss, die Spenden anzunehmen.