Verbandsgemeinde Winnweiler Aktuell

Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 18.04.2024

Bürgermeister Rudolf Jacob hatte die Mitglieder des Verbandsgemeinderates für Donnerstag, den 18.04.2024, 19:00 Uhr, in den Sitzungssaal des Rathauses, zu einer Verbandsgemeinderatssitzung eingeladen.

Zunächst gab der Bürgermeister, entsprechend den Vorgaben der landesgesetzlichen Regelungen, seine Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit für das Jahr 2023 bekannt. Da es sich ausschließlich um Ehrenämter im öffentlichen Bereich handelt, besteht keine Verpflichtung, die erhaltenen Aufwandsentschädigungen ganz oder teilweise an die Verbandsgemeinde Winnweiler abzuführen. Die erhaltenen Aufwandsentschädigungen wurden, soweit steuerliche Freibeträge überschritten wurden, ordnungsgemäß versteuert. Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates nahmen den jährlich zu erstattenden Bericht zur Kenntnis.

Es folgte die Bekanntgabe einer Eilentscheidung zur Anschaffung eines neuen LKW für den Bauhof sowie die Auftragsvergabe zur Lieferung einer Flachstreumaschine. Bürgermeister Jacob verwies auf eine Eilentscheidung, die er in Abstimmung mit den Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden am 11.03.2024 getroffen hat. Diese war notwendig geworden, weil der Verbandsgemeinde Winnweiler kurzfristig, mit einer kurzen Reservierungszeit ein neuwertiger Vorführ-LKW angeboten worden war. Ursprünglich war für die Ersatzbeschaffung des Winterdienst-LKW ein Betrag von 220.000,00 € im Haushalt 2024 vorgesehen. Von der Firma TG Nutzfahrzeuge wurde kurzfristig ein passender Vorführ-LKW, zum Bruttoangebotspreis von 147.000,00 € angeboten. Dieses Fahrzeug verfügt auch bereits über die notwendige Ausstattung für den Winterdienst. Es lagen noch Vergleichsangebote über 161.000,00 € und 203.000,00 € vor. Dementsprechend wurde die Eilentscheidung getroffen, das Angebot der Firma Torpedo Garage über die Lieferung eines LKW Atego 1630 AK/32/neu Bau, zum Bruttoangebotspreis von 147.503,71 € anzunehmen und den Auftrag entsprechend zu erteilen.

Des Weiteren wurde beschlossen, der Firma aebi Schmitt, St. Blasien, zum Bruttoangebotspreis von 33.874,54 € den Auftrag zu erteilen, eine zum neuen LKW passenden moderne Salzstreumaschine, die eine Lauge versprüht, zu liefern. Auch hier lag ein Vergleichsangebot vor, dass sich auf 37.615,38 € belief.

Ohne weitere Aussprache wurde die Widmung einer Verkehrsfläche in der Ortsgemeinde Börrstadt, im Bereich des Industriegebietes am Theresienhof, beschlossen.

Es folgte die Auftragsvergabe für die Erweiterung und Grundsanierung der Grundschule Sippersfeld. Die Lose 15, Wärmedämmverbundsystem, und 17, Tischlerarbeiten, waren beschränkt ausgeschrieben worden. Der Auftrag für das Los Wärmedämmverbundsystem wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Heinrich Graf & Co GmbH, Börrstadt, zum Bruttoangebotspreis von 165.312,78 € erteilt. Die Kostenschätzung lag hier bei 195.000,00 € brutto. Die Tischlerarbeiten (Türen) wurden ebenfalls an den günstigsten Anbieter, die Firma Holzwerkstätten Stutzinger, zum Bruttoangebotspreis von 93.025,887 € vergeben. Hier lag die Kostenschätzung bei 105.000,00 € brutto. Der Bürgermeister wurde vom Verbandsgemeinderat einstimmig dazu ermächtigt, die Aufträge für die Lose 18, Fliesenarbeiten, und 19, Bodenbelagsarbeiten, nach erfolgter Submission zu vergeben.

Es folgte die einstimmige Auftragserteilung zum Gewerk Holzbau für den Neubau der Feuerwehrhäuser in den Ortsgemeinden Börrstadt, Breunigweiler und Steinbach, zum Bruttoangebotspreis von 1.467.040,51 € an die Firma Schauss, Kirchheimbolanden. Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 09.09.2021 die Verwaltung beauftragt, die Förderanträge für den Neubau der drei Feuerwehrhäuser in den Ortsgemeinden Börrstadt, Breunigweiler und Steinbach in Holzbauweise zu stellen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens das Gewerk Holzbau auszuschreiben. Da sowohl eine Förderung aus dem Holzbaucluster von insgesamt 450.000,00 € zugesagt wurde, der Neubau von Feuerwehrhäusern aber auch aus der Feuerschutzsteuer gefördert werden kann, war zunächst beim Land zu klären, ob hier ein Fall der verbotenen Doppelförderung vorliegt. Diese Klärung hat rund 1 Jahr in Anspruch genommen. Das Ergebnis war, dass Fördermittel aus beiden Töpfen fließen werden. Die entsprechenden grundsätzlichen Zusagen, incl. Zustimmung zum vorzeitigen Beginn der Maßnahmen liegen vor. Im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens haben zwei Firmen entsprechende Angebote abgegeben. Günstigster Bieter war die Firma Schauss, Kirchheimbolanden, mit einem Bruttoangebotspreis für alle drei Feuerwehrhäuser, in Höhe von insgesamt 1.467.040,51 €. In den vorliegenden Angeboten sind die Bodenplatte incl. Flügelglättung, die gesamte Gebäudehülle incl. Dach, Fenster, elektrische Rolltore sowie die entsprechenden Planungsleistungen enthalten.

Die Verwaltung hat zum Vergleich auch die Herstellung der Gebäude in Massivbauweise berechnen lassen. Hierbei hat sich ergeben, dass die Angebote der Firma Schauss unter den Kostenschätzungen für Massivbau liegen.

Im Anschluss wurde die Anlage zu § 5 der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfs- und Dienstleistungen der Feuerwehr der VG Winnweiler einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die geänderte Fassung öffentlich bekanntzumachen. Die entsprechende Bekanntmachung wird in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes veröffentlicht.

Es folgte die Beschlussfassung und Ersatzbeschaffung eines Pickups für die Feuerwehr Winnweiler. Hier wurde der Bürgermeister beauftragt, den Auftrag an den nach Angebotseinholung günstigsten Bieter zu vergeben. Die Anschaffung wird unter Berücksichtigung eines Landeszuschusses und dem Verkauf eines vorhandenen Fahrzeuges kostenneutral erfolgen.

Zum Abschluss des öffentlichen Teils der Sitzung wurde ein Auftrag an die Firma Kühner, Winnweiler, zum Angebotspreis von 10.015,72 € brutto zur Beseitigung eines Schadens an der Warmwasserinstallation, in der Kita Münchweiler, vergeben.

Es schloss sich ein nichtöffentlicher Teil an, in dem die Beförderung einer Beamtin beschlossen wurde.

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