Bauleitplanung

Die Bauleitplanung nach § 1 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Grundlagen für die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Winnweiler fest. Sie dient dazu, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern und sowohl private Interessen als auch das Gemeinwohl zu berücksichtigen.

Unterschieden wird zwischen zwei Arten von Bauleitplänen:

  • Flächennutzungsplan – der vorbereitende Bauleitplan, der die beabsichtigte Nutzung der Flächen in der Gemeinde darstellt.
  • Bebauungsplan – der verbindliche Bauleitplan, der die konkrete Bebauung einzelner Grundstücke regelt.

Die Verbandsgemeinde informiert hier über die aktuell im Verfahren befindlichen Bauleitpläne, bestehende Bebauungspläne sowie den gültigen Flächennutzungsplan.

Unter den folgenden Links können Sie sich detailliert zu den einzelnen Planarten informieren: