Bauplätze in den Ortsgemeinden
Die Verwaltung und Vergabe der Bauplätze erfolgt in den jeweiligen Ortsgemeinden. Zuständig hierfür sind die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister, die die Koordination vor Ort übernehmen.
Für Fragen rund um die verfügbaren Bauplätze stehen Ihnen die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister gerne zur Verfügung. Über die Auswahl einer Ortsgemeinde gelangen Sie direkt zu den Kontaktdaten der zuständigen Ortsbürgermeisterin bzw. des zuständigen Ortsbürgermeisters.
