Satzungen

Satzungen der Ortsgemeinde Steinbach a.D.

Satzungen sind verbindliche Rechtsnormen, die von der Ortsgemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung erlassen werden. Grundlage hierfür ist Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes, der den Gemeinden das Recht einräumt, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln.

Die Befugnis zum Erlass von Satzungen ergibt sich zudem aus der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO). Der Ortsgemeinderat beschließt Satzungen als örtliches Recht, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht oder die Gemeinde zur Regelung befugt ist. Satzungen regeln unter anderem organisatorische, finanzielle, baurechtliche oder ordnungsrechtliche Angelegenheiten der Ortsgemeinde.

Übersicht der Satzungen der Ortsgemeinde Steinbach am Donnersberg

 - Im Aufbau -


Hinweis:
Die hier bereitgestellten Satzungen werden als Serviceangebot zur Verfügung gestellt. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Dokumente kann nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die bei der jeweiligen Ortsgemeinde oder der Verbandsgemeindeverwaltung geführten Fassungen. Diese können dort eingesehen oder erfragt werden.