Nachdem das Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft getreten ist und mit diesem die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt, haben sich die Kreisverwaltung Donnersbergkreis sowie die Verbandsgemeindeverwaltungen Eisenberg, Göllheim, Kirchheimbolanden, Nordpfälzer Land und Winnweiler dazu entschieden, dass auch Termine von Besucherinnen und Besuchern in den Verwaltungen ab dem 1. Dezember bis auf Weiteres nur noch nach der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) stattfinden.
Bürgerinnen und Bürger, die nicht zweifach geimpft oder genesen sind, müssen demnach einen professionellen Schnelltest vorweisen, der von geschultem Personal vorgenommen wurde. In allen Verwaltungen gilt zudem die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Ziel ist es, weitere Infektionen zu vermeiden und mit dieser Regelung besonders auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen zu schützen. Die 3G-Regelung gilt ab dem 1. Dezember auch bei der Annahme von Abfall an den Deponien in Eisenberg, Winnweiler, Mannweiler-Cölln sowie der Elektroschrott-Annahmestelle in Marnheim. Gemäß der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung sind Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren von diesen Maßnahmen ausgenommen.
Ebenso gilt ab dem 1. Dezember, dass auch am Donnerstag das Kreishaus nur nach vorheriger Terminvereinbarung zugänglich ist. Davon unberührt sind Bürgerinnen und Bürger, die am Empfang nur etwas abgeben oder Müllsäcke abholen möchten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zu den üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung telefonisch sowie per E-Mail für Anfragen zur Verfügung.