Satzungen & Verordnungen
Satzungen und Verordnungen der Verbandsgemeinde Winnweiler sind verbindliche Rechtsnormen, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung erlassen werden. Grundlage hierfür ist Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes, der den Gemeinden und Verbandsgemeinden das Recht einräumt, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich zu regeln.
Die rechtliche Befugnis zum Erlass von Satzungen und Verordnungen ergibt sich zudem aus der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO). Der Verbandsgemeinderat beschließt Satzungen als örtliches Recht; Verordnungen werden im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten erlassen. Sie regeln unter anderem organisatorische, ordnungsrechtliche oder verwaltungsbezogene Angelegenheiten der Verbandsgemeinde.
Hinweis:
Die bereitgestellten Satzungen und Verordnungen werden als Serviceangebot zur Verfügung gestellt. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Dokumente kann nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die bei der Verbandsgemeindeverwaltung geführten Fassungen. Diese können dort eingesehen oder erfragt werden.