Schiedsamt

Schiedsamt

Das Büro des Schiedsmannes ist nach Bedarf besetzt. Feste Sprechzeiten gibt es nicht. Für ein persönliches Gespräch können Sie jederzeit einen Termin vereinbaren.

Der Schiedsamtsbezirk umfasst das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Winnweiler.


Aufgaben des Schiedsmannes

Zivilrechtliche Streitschlichtung

Der Schiedsmann vermittelt in Streitigkeiten:

  • über nachbarschaftsrechtliche Ansprüche (sofern keine gewerblichen Einwirkungen vorliegen)
  • über Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden

Hinweis:
Eine gerichtliche Klage in diesen Fällen ist erst zulässig, nachdem der Schiedsmann als Gütestelle versucht hat, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen.

Strafrechtliche Streitschlichtung (Sühneversuch)
Der Schiedsmann ist zuständig für Sühneversuche in folgenden Strafsachen:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung

Ausnahmen

Die Tätigkeit des Schiedsmannes findet keine Anwendung auf:

  • Klagen nach §§ 323, 324 und 328 ZPO, Widerklagen und Klagen, die innerhalb gesetzlicher oder gerichtlicher Fristen zu erheben sind
  • Streitigkeiten in Familiensachen und Wiederaufnahmeverfahren
  • Ansprüche im Urkunden- oder Wechselprozess
  • Verfahren, die bereits im Mahnverfahren behandelt werden
  • Klagen wegen vollstreckungsrechtlicher Maßnahmen, insbesondere nach Buch 8 ZPO
  • Anträge nach § 404 StPO
  • Klagen mit gesetzlich vorgeschriebenem obligatorischem Vorverfahren