Allgemeine Gebühren
Die Verbandsgemeinde Winnweiler erhebt für bestimmte Dienstleistungen allgemeine Gebühren, die nicht durch spezielle Satzungen geregelt sind. Die Erhebung erfolgt auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG RP) sowie der jeweils gültigen Beschlüsse der Verbandsgemeinde. Die Gebühren dienen der Deckung der Verwaltungskosten und stellen sicher, dass die angebotenen Leistungen effizient bereitgestellt werden.
Ein Beispiel hierfür ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die mit 10,00 € berechnet wird.
Auch wenn hier nur einzelne Gebühren aufgeführt sind, können Ihnen die zuständigen Mitarbeitenden bei Fragen zu weiteren Leistungen oder Gebühren gerne weiterhelfen.