Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, die von Halterinnen und Haltern von Hunden innerhalb der Verbandsgemeinde Winnweiler erhoben wird. Sie gehört zu den freiwilligen Steuerarten, die Ortsgemeinden zur Finanzierung kommunaler Aufgaben einsetzen können. Die Erhebung der Hundesteuer erfolgt auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG RP) sowie der jeweils gültigen Satzungen der Ortsgemeinden. Die Höhe der Steuersätze wird durch Beschluss der Ortsgemeinderäte festgelegt.
Für die Anmeldung, Abmeldung oder Änderungen Ihrer Hundehaltung stellen wir ein PDF-Formular zur Verfügung, das Sie ausdrucken, ausfüllen und an die Verbandsgemeindeverwaltung zurücksenden können. Das Formular finden Sie auf den nachfolgenden Seiten zum Download.
Bei Fragen rund um die Hundesteuer stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeitenden der Verbandsgemeinde gerne zur Verfügung.