Steuerhebesätze
Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Winnweiler erheben die Grundsteuer A und B auf Grundlage des Grundsteuergesetzes sowie der abgabenrechtlichen Vorschriften des Landes Rheinland-Pfalz.
Darüber hinaus werden der Feld- und Waldwegebeitrag sowie die Hundesteuer nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) und den jeweils gültigen gemeindlichen Satzungen erhoben.
Die Höhe der Hebesätze und Steuersätze wird durch Beschluss der Ortsgemeinderäte festgelegt. Eine Übersicht der aktuell gültigen Beträge für alle 13 Ortsgemeinden finden Sie in der nachfolgend verlinkten PDF-Datei.
Sollten Sie Fragen zu einzelnen Steuerarten oder Hebesätzen haben, stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde gerne zur Verfügung.